Rechtsprechung
   OFH, 18.04.1950 - IV 22/50 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1950,3846
OFH, 18.04.1950 - IV 22/50 U (https://dejure.org/1950,3846)
OFH, Entscheidung vom 18.04.1950 - IV 22/50 U (https://dejure.org/1950,3846)
OFH, Entscheidung vom 18. April 1950 - IV 22/50 U (https://dejure.org/1950,3846)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1950,3846) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • zlb.de

    Lohnsteuerhaftung des Friseurmeisters für Trinkgelder seiner Arbeitnehmer

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 13.03.1974 - VI R 212/70

    Lohnsteuerabzug bei Zahlung von Arbeitslohn durch Dritte

    Entsprechend gehören nach der ständigen Rechtsprechung des Senats Trinkgelder, die Arbeitnehmern in gewissen Dienstleistungsgewerben aus Anlaß ihrer Berufstätigkeit üblicherweise freiwillig zugewendet werden, zu den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit (RFH-Urteile vom 23. November 1928 VI A 1272/28, RFHE 24, 219, und vom 18. April 1940 IV 312/39, RStBl 1940, 665; Urteil des Obersten Finanzgerichtshofs vom 18. April 1950 IV 22/50, Amtsblatt des B. Staatsministeriums der Finanzen 1950 S. 239, StRK, Einkommensteuergesetz, § 19 Abs. 1 Nr. 1, Rechtsspruch 5).
  • BFH, 19.07.1963 - VI 73/62 U

    Einordnung der Bezüge eines Spielleiters einer Spierlbank aus Tronc

    Grundsätzlich gehören zum Arbeitslohn auch die Trinkgelder, die einem Arbeitnehmer von Dritten ohne Rechtsanspruch gezahlt werden (vgl. das Urteil des Obersten Finanzgerichtshofs IV 22/50 U vom 18. April 1950, Ministerialblatt des Bundesministers der Finanzen 1950 S. 502, und das Urteil des Senats VI 255/60 U vom 2. März 1962, BStBl 1962 III S. 214, Slg. Bd. 74 S. 577).
  • BFH, 02.03.1962 - VI 255/60 U

    Belegschaftsaktien bei unter dem Marktpreis liegendem Kurs als Arbeitslohn

    Die ständige Rechtsprechung des Reichsfinanzofs, des Obersten Finanzgerichtshofs und des Bundesfinanzhofs hat den Begriff "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit" auch stets weit ausgelegt (vgl. z.B. die Urteile des Reichsfinanzhofs VI A 141/34 vom 24. Oktober 1934, RStBl 1935 S. 335 betreffend eine freiwillige Entschädigung des Erben an einen früheren Arbeitnehmer seines Erblassers; IV 29/44 vom 21. September 1944, RStBl 1944 S. 731 betreffend Zuwendungen, die der Angestellte eines Steuerberaters von einem Kunden seines Arbeitgebers als Anerkennung seiner Arbeitsleistung erhält; das Urteil des Obersten Finanzgerichtshofs IV 22/50 U vom 18. April 1950, Steuerrechtsprechung in Karteiform, EStG § 19 Abs. 1 Ziff. 1 Rechtsspruch 5 betreffend die Trinkgelder eines Friseurgehilfen; das Urteil des Bundesfinanzhofs IV 171/50 S vom 23. Februar 1951, BStBl 1951 III S. 80, Slg. Bd. 55 S. 212 betreffend die Bezüge, die bischöfliche Kassen an nicht verwendete Geistliche aus den Ostgebieten zahlen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht